Schulordnung

Stand: MAI 2024

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot des ProArt InMotion GmbH zur Anwendung.

Aufgabe

Die Ballettschule Horgen bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine umfassende und vielfältige Tanzausbildung. Sie fördert das Tanzen und das Auftreten vor Publikum. Die Ballettschule Horgen weckt durch öffentliche Veranstaltungen das Interesse an Tanzausbildung und Tanzpraxis und ergänzt den Sportunterricht der Grundschule.

Anmeldung

Die Anmeldung ist persönlich und nicht übertragbar, erfolgt online und ist für ein ganzes Semester verbindlich.

Eintritt

Der Eintritt in die Ballettschule Horgen erfolgt in der Regel auf Semesterbeginn (August/Februar). Nach dem Besuch einer Schnupperlektion ist der Einstieg nach Rücksprache mit der Lehrperson aber auch während des laufenden Semesters möglich. In diesem Fall wird die Kursgebühr anteilig berechnet.

Kursplätze und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.

Schulgeld

Die aktuellen Tarife und eventuelle Preisänderungen für das folgende Schuljahr sind auf unserer Website veröffentlicht: https://horgen.ballett.ch/schulgeld/. Die Tarife gelten für ein Schuljahr, werden pro Semester in Rechnung gestellt und sind im Voraus fällig (für monatliche oder quartalsweise Zahlungen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat). Pro Schuljahr werden mindestens 38 Lektionen garantiert.

Ermässigungen

Für mehrmaligen Unterricht pro Woche erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 20. Geburtstag eine Ermässigung von 20%. Der Geschwisterrabatt für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Geburtstag beträgt 10%.

Probelektion

Die Schnupperlektion ist kostenlos.

Ferien und Feiertage

Das Schuljahr (Ferien und gesetzliche Feiertage) der Ballettschule Horgen richtet sich nach dem Ferienplan der Stadtschulen Horgen. Unterrichtsausfälle an gesetzlichen Feiertagen werden weder vor- noch nachgeholt.

Absenzen

Die Nichtteilnahme am Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheit von mindestens zwei Wochen können diese nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests und nach Rücksprache mit dem Schulsekretariat in einem anderen Kurs desselben Abrechnungszeitraums nachgeholt werden. Um eine Abwesenheit zu melden, verwenden Sie bitte unser Online-Formular zur Abwesenheitsmeldung. In diesem Formular können Sie auch angeben, ob die Abwesenheit länger als zwei Wochen dauern wird und ein ärztliches Attest hochladen.

Abmeldung

Eine Kündigung ist nur zum 7. Juni oder 30. November möglich und muss online über das folgende Formular erfolgen: https://horgen.ballett.ch/abmeldung/. Geht bis zum Kündigungstermin des laufenden Semesters keine Kündigung ein, erneuert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Semester. Kursgeldrückerstattungen erfolgen nur bei Wohnortwechsel, welche den Besuch der Ballettschule unzumutbar machen.

Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre persönlichen Daten in unserer Datenbank speichern und nur für Verwaltungs-, Abrechnungs- und Kommunikationszwecke verwenden.

Einverständniserklärung zur Mediennutzung

Ihr Kind nimmt als Schüler/in unserer Ballettschule an Kursen, Werkstätten, Veranstaltungen, Aufführungen und anderen Schulaktivitäten teil. Während dieser Aktivitäten können Film-, Foto- und Tonaufnahmen zur internen Dokumentation und zur Bekanntmachung dieses Angebots gemacht werden. Die Aufnahmen deines Kindes können auf den Websites und Social-Media-Kanälen unserer Ballettschule veröffentlicht und ausgewählten öffentlichen Medien für Presseberichte zur Verfügung gestellt werden. Die Aufnahmen werden unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes erstellt. Das heisst, dass die Persönlichkeitsrechte geschützt werden und der Name des abgebildeten Kindes auf keinen Fall veröffentlicht wird. Um Ihre Einwilligung zu erteilen oder zu widerrufen, verwenden Sie bitte das entsprechende Formular: https://horgen.ballett.ch/mediennutzung/

Kleiderordnung

Für jede Stufe gibt es eine spezielle Kleiderordnung, die im Abschnitt Uniform der Website zu finden ist. Die Schülerinnen und Schüler sollten sich vier Wochen nach Kursbeginn entsprechend den Vorschriften kleiden.

Besuchstage

Ende November und Ende März finden in unserer Schule öffentliche Besuchswochen statt. Die genauen Termine werden auf unserer Website bekannt gegeben. Zuschauen ausserhalb dieser zwei Wochen wird nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der Lehrperson erlaubt.

Eltern-Beratungsgespräche

Die Pause zwischen den Unterrichtslektionen ist dafür vorgesehen, dass sich die Lehrperson auf die folgende Klasse vorbereiten kann. Aus diesem Grund ist es in diesen Pausen nicht möglich längere Gespräche mit Eltern zu führen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat, um ein Gespräch mit der Lehrkraft zu vereinbaren.

ParkplÄtzE

Für Besuche an der Ballettschule an der Zugerstrasse 51, CH-8810 Horgen, stehen unseren Schülern und deren Eltern 4 Parkplätze direkt vor der Schule zur Verfügung. Zusätzlich ist ein weiterer Parkplatz im Innenhof nutzbar. Wir bitten Sie, diese Parkmöglichkeiten bei Ihren Besuchen zu nutzen.

Postanschrift

Bitte verwenden Sie die folgende Postanschrift, um die Schule schriftlich zu kontaktieren: ProArt InMotion GmbH, Stadelhoferstrasse 8, 8001 Zürich

Stand der Schulordnung

Diese Schulordnung gilt ab Mai 2024. Zukünftige Änderungen der Schulordnung werden mit einem neuen Datum auf unserer Website unter der Adresse https://horgen.ballett.ch/schulordnung/ veröffentlicht.